Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist der Teilbereich des öffentlichen Rechts, welcher sich überwiegend mit dem Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern beschäftigt. Dieses Rechtsgebiet ist z.B. einschlägig, wenn eine Behörde dem Bürger aufgrund öffentlich-rechtlicher Normen aufgibt etwas zu tun oder einen Antrag des Bürgers, bspw. auf Erteilung einer Baugenehmigung/eines Aufenthaltstitels, ablehnt.
Zum Verwaltungsrecht gehören sehr zahlreiche Rechtsmaterien, wie z.B. das Ausländerrecht, das öffentliche Baurecht, das Abgabenrecht, das Polizei- und Ordnungsrecht, das Umweltrecht und noch viele andere Rechtsbereiche.
In der Regel werden wir Anwälte gebraucht, wenn der Staat durch seine Behörden vom Bürger ein Handeln, Dulden oder Unterlassen fordert und der Betroffene damit nicht einverstanden ist. Natürlich können auch Probleme auftreten, wenn der Bürger einen Antrag stellt und dieser abgelehnt wird. In beiden Fällen können wir dem Mandanten dabei behilflich sein, sein Recht durchzusetzen, sei es nun auf Seiten des Bürgers oder der Behörde.
Insbesondere im Verwaltungsrecht müssen in vielen Fällen bestimmte Fristen und/oder Formalitäten eingehalten werden, womit viele Beteiligte überfordert sein können, daher ist es hier besonders wichtig, sich möglichst früh einen Rechtsanwalt zu Hilfe zu holen.
Wir haben uns unter anderem insbesondere dem Verwaltungsrecht gewidmet und würden uns freuen Ihnen helfen zu können, wenn Sie uns brauchen.
Unsere bisher bearbeiteten Fälle lassen die Behauptung zu, dass wir in der Vergangenheit im Umgang mit verwaltungsrechtlichen Problemstellungen zur Zufriedenheit unserer Mandanten und erfolgreich für ihre jeweilige Interessenlage gearbeitet haben. Dies gilt sowohl für unsere gerichtliche als auch außergerichtliche Tätigkeit.
Wir freuen uns schon jetzt darauf uns auch für Sie in gleichem Maße einzusetzen. Rufen Sie uns an!
128 Jahre kummulierter Erfahrung
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