Mietrecht
Mietrecht
Das Mietrecht ist Teil des Zivilrechts und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten. Im Allgemeinen regelt das Mietrecht einzelne Fragen hinsichtlich eines bestehenden Mietvertrages zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Ein Mieter wird verpflichtet, die Miete frist- und ordnungsgemäß zu überweisen. Der Vermieter hingegen hat die Pflicht, das Mietobjekt zu unterhalten und erforderlichenfalls Mängel zu beseitigen. Im Mietrecht wird die Miete als eine zeitweilige, kostenpflichtige Überlassung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache zu dessen Nutzung bezeichnet. Inhalt der Miete ist somit die entgeltliche Gewährung des Sachgebrauchs auf Zeit. Eine bewegliche Sache kann zum Beispiel ein Mietwagen sein. Unbewegliche Sachen sind hingegen Häuser, Grundstücke oder Wohnungen. Die Miete war vor der neuen Regelung des Mietrechts (2001) auch als Mietpreis und Mietzins bekannt, wobei die alleinige Bezeichnung Miete üblich ist. Sollte einer der Parteien (Mieter oder Vermieter) seinen Pflichten nicht nachkommen, kann es zu Streitigkeiten führen. Im Streitfall regelt das Mietrecht sowohl die Rechte von Mietern als auch von Vermietern. Zudem enthält das Mietrecht u.a. Gesetze zu Kündigungen, Mieten und Nebenkosten. Unsere Rechtsanwälte stehen mit Rat und Tat zur Seite.
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