top of page
Essensbox
icon_sozialrecht

Sozialrecht

Sozialrecht

Historisch gesehen ist das Sozialrecht schon lange existent. Der Anfang der Sozialgesetzgebung waren die Bismarck´schen Sozialgesetze, die aus rein politischen Interessen des Kanzler Bismarck entstanden sind, um die aufsteigende Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP) zu verhindern. Er zielte auf eine stärkere Staatsbindung ab und nach Ende des 19. Jahrhunderts wurden nach und nach Versicherungen gegen Krankheit, Invalidität, Unfall sowie eine Rentenversicherung eingeführt. Nach Art. 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Damit stellt die BRD einen sozialen Rechtsstaat dar und ist im Grundgesetz nach Art. 20 verankert. Das Sozialrecht ist somit ein wichtiger Baustein unserer Gesellschaft.

Es gibt 12 Sozialgesetzbücher (SGB I bis SGB XII) mit weiteren zahlreichen Gesetzen, die als Sozialgesetze gelten, aber nicht in die SGB-Reihe integriert sind (Opferentschädigungsgesetz, Bundesversorgungsgesetz, Wohngeldgesetz usw.)

 

  • SGB I – Allgemeines

  • SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SGB III – Arbeitsförderung

  • SGB IV – Sozialversicherung

  • SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung

  • SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung

  • SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung

  • SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe

  • SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

  • SGB X – Verwaltungsverfahren und sozialer Datenschutz

  • SGB XI – Soziale Pflegeversicherung

  • SGB XII – Sozialhilfe

 

Im Sozialrecht werden vorerst die Ansprüche des Bürgers gegen den Staat regelt, damit der Bürger eine menschenwürdige Existenz führen kann, wenn er dazu aus eigener Kraft im Alleingang nicht (mehr fähig) ist. Hierunter fällt nicht nur der Anspruch auf Existenzminium (Bürgergeld), das Sozialrecht umfasst auch die Sozialversicherungen, wie Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Das Sozialrecht im engen Sinne, umfasst hingegen das Fürsorgeprinzip (ALG II, Sozialhilfe, Opferentschädigung etc.). Fragen Sie unsere Rechtsanwälte nach Beratung.

128 Jahre kummulierter Erfahrung

Preisangebot anfragen

Wir haben Sie überzeugt?

Sie möchten wissen, was eine Beratung oder die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen kosten wird? Kein Problem. Fragen Sie bei uns einfach über das Kontaktformular nach einem Preisangebot nach und wir melden uns bei Ihnen, um Details zur Preisermittlung abzuklären. Mehr zur Preisentwicklung erfahren Sie HIER.

bottom of page