top of page
Polizeiwagen-Leuchten
icon_strafrecht

Strafrecht

Strafrecht und Ordnungswidrigkeit

Das Strafrecht regelt das Verhältnis des Einzelnen zur Gesamtheit und sanktioniert bestimmte Verhaltensweisen als staatliches Bestrafungsrecht. Strafrecht ist eine Ausprägung des menschlichen Gemeinschaftslebens als Gemeinschaftsregelung. Dabei sind strafrechtliche Gesetze, die  im Strafgesetzbuch zuvorderst, aber auch in strafrechtlichen Nebengesetzen (Waffengesetz WaffG; Betäubungsmittelgesetz BtMG; Abgabenordung AO; Arzneimittelgesetz AMG; Aufenthaltsrecht AufentR; Straßenverkehrsgesetz StVG, uvm) wiederfinden menschliche Wertungen auf Seiten des zuständigen Gesetzgebers. Auch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist als Bestrebung der Herauslösung nicht strafwürdiger Zuwiderhandlungen zu beachten und enthält zum Teil für den Betroffenen empfindliche Rechtsfolgen.

Der Strafverteidiger hat diese Wertungen in seiner Arbeit als Ausleger des Gesetzes in seinem Teile weiter zu Ende zu führen, damit sie auf die praktischen Fälle des Lebens angewandt werden können. Es handelt sich bei der Strafrechtswissenschaft um eine Art Tatsachenwissenschaft gegenüber den Erscheinungen des Verbrechens und der Strafe. Die absolute Idee auch des Strafrechts ist diejenige die jedem Recht innewohnt: Gerechtigkeit!

 

Der Strafverteidiger hat dabei eine differenzierte Aufgabe: „Der Auftrag der Verteidigung liegt nicht ausschließlich im Interesse des Beschuldigten, sondern auch in einer am Rechtsstaatsgedanken ausgerichteten Strafrechtspflege (BGHSt 29, 99,106/ Bundesgerichtshofentscheidung in Strafsachen).  Der Verteidiger von dem das Gesetz besondere Sachkunde verlangt (§§ 138, 139, 142 Abs. 2 StPO – Strafprozessordnung – , § 392 AO – Abgabenordnung -) ist der Beistand, nicht der Vertreter des Beschuldigten, an dessen Weisungen er nicht gebunden ist (BGHSt 12, 367, 369; 13, 337, 343).“

Am 23.03.1901 hat Prof. von Liszt, seinerzeit Rechtsprofessor in Berlin einen Vortrag vor dem Berliner Anwaltsverein mit dem Titel „Die Stellung der Verteidigung in Strafsachen – damalige und heutige Bedeutung“, gehalten. Diesem Vortrag ist folgende Passage zu entnehmen gewesen: „Der Beruf des Verteidigers ist ein edler, der besten Kräfte würdiger. Dazu gehört eine ausgebreitete Kenntnis auf den verschiedensten Gebieten des Wissens, reiche Lebenserfahrung, ein weit psychologischer Blick, kampfbereite Geistesgegenwart und eine gewinnende, an Verstand und Herz sich wendende Beredsamkeit. Wie der Arzt und der Priester in das menschliche Elend hinabsteigen müssen, so ist es dem Angeklagten in dem Kampf für Freiheit und Leben eine hilfreiche Hand zu bieten, ein gewiss gleich vornehmer und würdiger Beruf.“

Ein erfolgreicher Verteidiger sollte daher über folgende Fähigkeiten verfügen:

  • profunde Kenntnisse des materiellen (Strafrecht) und prozessualen (Strafprozessordnung) Rechts

  • technische, psychologische, medizinische Grundkenntnisse

  • eine „reiche“ Lebenserfahrung

  • Konfliktbereitschaft und Konfliktfähigkeit

  • eine hohe andauernde Konzentrationsfähigkeit

  • Zähigkeit und ggf. auch Verbissenheit

  • ein besonderes Maß an Einfühlungsvermögen

  • eine sich an „Herz und Verstand wendende Beredsamkeit“

  • Furchtlosigkeit

 

Strafverteidigung ist wie eine Operation am offenen Herzen!

128 Jahre kummulierter Erfahrung

Preisangebot anfragen

Wir haben Sie überzeugt?

Sie möchten wissen, was eine Beratung oder die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen kosten wird? Kein Problem. Fragen Sie bei uns einfach über das Kontaktformular nach einem Preisangebot nach und wir melden uns bei Ihnen, um Details zur Preisermittlung abzuklären. Mehr zur Preisentwicklung erfahren Sie HIER.

bottom of page