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Arbeitsrecht

Kündigungsschutz? Fragen nach den Bedingungen am Arbeitsplatz?

Das Arbeitsrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet des bürgerlichen Rechts und regelt die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sowohl als Einzelpersonen (Individualarbeitsrecht), als auch zwischen deren Vereinigungen, Koalitionen und Interessenvertretungen (Kollektives Arbeitsrecht).

Der Anwendungsbereich des Arbeitsrechts wird in der Regel durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages, also einer Vereinbarung über die entgeltliche und persönliche Erbringung einer Dienstleistung, eröffnet. Auf den Arbeitsvertrag sind die in den §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) getroffenen Regelungen über den Dienstvertrag anwendbar.

Rechtlich zu beurteilende Probleme können in jeder Phase des Arbeitsverhältnisses, also während dessen Aufnahme, seiner Ausgestaltung und seiner Beendigung, auftreten, wobei die wohl gravierendsten Probleme durch die Beendigung verursacht werden. Die Folgen der genannten Probleme treffen regelmäßig den Arbeitnehmer, der in dem Arbeitsverhältnis die schwächere Partei ist, am schwersten.

Der Arbeitnehmer muss sich jedoch nicht alles bieten lassen. Häufig kennt der Arbeitnehmer seine Rechte nicht und ihm entgehen dadurch Möglichkeiten seine Rechte durchzusetzen. Diesen Nachteil können Sie mit unserer Hilfe überwinden, wenn es darauf ankommt. Und auch hier gilt: Je eher Sie uns ansprechen, desto besser können wir Ihnen als Rechtsanwälte helfen.

Unsere bisher bearbeiteten Fälle lassen die Behauptung zu, dass wir in der Vergangenheit im Umgang mit arbeitsrechtlichen Problemstellungen zur Zufriedenheit unserer Mandanten und erfolgreich für ihre jeweilige Interessenlage gearbeitet haben. Dies gilt sowohl für 

unsere gerichtliche als auch außergerichtliche Tätigkeit.
Wir freuen uns schon jetzt darauf uns auch für Sie in gleichem Maße einzusetzen. Rufen Sie uns an!

128 Jahre kummulierter Erfahrung

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