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Presse

  • Autorenbild: Roman von Alvensleben
    Roman von Alvensleben
  • 30. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Der Sohn von Heinrich XIII. Prinz Reuß beschreibt im ZDF-Interview seinen Vater als keinen Terroristen, sondern als jemanden, der sich im Kampf um enteignete Familienbesitztümer zunehmend radikalisiert habe und „sein Thüringen zurück“ wollte. Er betont, sein Vater habe Gewalt stets abgelehnt und sei aus seiner Sicht an die falschen Personen geraten, die ihn beeinflusst hätten. Strafverteidiger Roman von Alvensleben erklärt in dem Beitrag die rechtliche Lage rund um Prinz Reuß und ordnet ein.


Hier ein Ausschnitt aus dem Beitrag der insgesamt 44 Minuten läuft.




 
 

Wie weit darf die Polizei im Einsatz gehen? Was bedeutet ein Menschenleben? Ich bin mir sicher, dass der Tod des jungen Mannes hätte vermieden werden können. Wenn es so ist, dann wären die tödlichen und verletzenden Schüsse nicht gerechtfertigt und unverhältnismäßig.
















 
 
  • Autorenbild: Roman von Alvensleben
    Roman von Alvensleben
  • 14. Jan.
  • 2 Min. Lesezeit

Der Brand des Indoor-Spielparadieses „Ratzfatz“ in Klein Berkel am 7. April 2025 hat die Familie Noack schwer getroffen. Innerhalb weniger Minuten wurde die wirtschaftliche Existenz zerstört. Vier Monate später verstarb der Gründer Hans-Kurt Noack im Alter von 70 Jahren. Die seelische Belastung durch den Verlust seines Lebenswerks, die Brandruine in Sichtweite und die strafrechtlichen Ermittlungen gegen seinen Sohn Franz haben seinen Gesundheitszustand erheblich verschlechtert.

Besonders belastend war der Umstand, dass Franz Noack zeitweise unter Verdacht der schweren Brandstiftung stand. Es kam zu einer Hausdurchsuchung und zur Beschlagnahme seines Smartphones. Von Beginn an war für mich klar, dass dieser Verdacht unbegründet ist. Franz Noack hatte kurz vor dem Brand erhebliche Investitionen in den Betrieb getätigt und befand sich zur Brandzeit nachweislich nicht in Hameln, sondern auf einer Kirmes in Detmold.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat das Ermittlungsverfahren inzwischen gemäß § 170 StPO eingestellt. Es besteht kein hinreichender Tatverdacht, eine Verurteilung wäre nicht zu erwarten gewesen. Damit ist ein zentraler Vorwurf ausgeräumt, der auch von Versicherungsseite immer wieder als Grund für die ausbleibende Regulierung herangezogen wurde.

Zwar wurden in Brandproben terpenehaltige Substanzen festgestellt, doch hierfür gibt es nachvollziehbare Erklärungen aus dem laufenden Betrieb der Halle, unter anderem durch regelmäßig verwendete Holzlasuren. Zudem hat ein Brandmittelspürhund an keiner Stelle angeschlagen.

Nach Monaten der Unsicherheit ist nun der Weg frei für den nächsten Schritt: die Regulierung des Versicherungsschadens und einen möglichen Neustart. Franz Noack will das „Ratzfatz“ im Sinne seines verstorbenen Vaters wiederaufbauen. Nach allem, was die Familie erlebt hat, ist es höchste Zeit, dass die rechtliche und wirtschaftliche Hängepartie ein Ende findet.


Oftmals scheinen Tatvorwürfe, klar zu sein. Am Ende der Beweisaufnahme sieht es dann manchmal auch anders aus. Das ist der Beruf des Strafverteidiger, an der Seite des Mandanten zu stehen. Hoffentlich geht es mit dem ratzfatz bald weiter. Es wird auch Zeit, dass die Kinder wieder einen Ort zum Treffen und Spiel haben.














 
 
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