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Legal Handshake

Unsere Vergütung

Dem Recht zu dienen und sich für die Gerechtigkeit der Mandanten und Mandantin einzusetzen, ist natürlich für jeden Anwalt und Mitarbeiter in unserer Kanzlei eine Herzensangelegenheit. Die oftmals längeren Gespräche und nicht selten auch Leidenswege zu begleiten formt ein Band der Vertrautheit und des gemeinsamen, gleichermaßen intensiv empfundenen Kampfes um Ihr Recht.

 

Doch dahinter steht viel Arbeit, Aufwand und Materialeinsatz, der leider in harter Währung erbracht werden muss. Hier klären wir Sie über zu erwartende Kosten und Mittel und Wege zur Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung auf.

Rechtsanwaltsvergütung nach dem RVG

Rechtsanwaltsvergütung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder – was kostet der Anwalt?

Eine Frage an einen Anwalt zu richten ist noch kostenlos. Um eine Antwort zu erhalten muss allerdings der Geldbeutel des Rechtssuchenden bemüht werden.

Die Gebühren eines Anwaltes sind, soweit sie nach dem Gesetz abgerechnet werden vergleichbar mit einer Bergbesteigung. Sie sind aufeinander aufbauend und fallen in bestimmten Stufen mit dem erreichen einer neuen Ebene an. Dies gilt sowohl im Zivil- wie auch Strafrecht und anderen Rechtsgebieten. Es gibt Gebühren die durch aussergerichtliches Tätigwerden und durch gerichtliches Handeln entstehen. Es gibt Beratungsgebübren, Geschäftsgebühren, Verfahrensgebühren Terminsgebühren, Grundgebühren, Mittelgebühren, die das Gestz vorsieht. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit eine Honorarverinbarung zu treffen, die dann nach Zeitaufwand oder nach neuester Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes auch erfolgsorientiert sein darf.

Am besten Fragen sie uns gezielt nach den zu erwartenden Kosten bei einem Gespräch in meiner Kanzlei.

Wir beraten sie gern auch über andere Möglichkeiten kostengünstig den Anwalt als Beistand zu erhalten. Auch wenn es ihre finanziellen Möglichkeiten nicht erlauben.
Weiterhin ist es so, dass jemand, der nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, nicht gehindert ist, dennoch einen Rechtsstreit zu führen, Im Rahmen von Prozesskosten- oder Beratungshilfe haben sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zu ihrem Recht zu gelangen.

Auch hier beraten wir sie gern auch persönlich. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren Anwälten.

Eine ausführliche Darstellung über die Kosten eines Anwaltes und auch zu den Themen Prozesskosten- und Beratungshilfe findet sich auf der Homepage http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de. Dort gibt es auch die Möglichkeit die voraussichtlichen Kosten eines Rechtsstreites zu berechnen oder die Frage zu klären, ob Sie einen Anspruch auf Prozesskosten- oder Beratungshilfe haben.

Bei einem Rechtsstreit fallen grundsätzlich zwei Arten von Gebühren an. Das sind zum einen die Gerichtskosten und zum anderen die Kosten für den Anwalt. Wer die Kosten am Ende zu tragen hat, hängt im Wesentlichen davon ab, wer in dem jeweilgen Fall unterliegt.

Ich könnte Ihnen an dieser Stelle ein konkretes Angebot machen, was die rechtliche Beratung und Vertretung bei mir kostet. Dies wäre jedoch nicht nur unseriös, sondern ist auch verboten. Denn jeder Fall unterscheidet sich von dem vorangegangenen und auch von dem folgenden. Der Zeitaufwand für das Lesen der betreffenden Akten und die Recherche in Literatur und Rechtssprechung bestimmt sich bei jedem Mandanten neu.

Weiterhin kann ein Anwalt auf zwei verschiedene Arten abrechnen. Zum einen nach den gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und zum anderen im Rahmen einer Honorarvereinbarung. Eine genaue Darstellung, welche Abrechnungsart für beide Seiten verzugswürdig ist, würde jedoch den Rahmen dieser Homepage sprengen.

Zu all diesen Fragen berate ich Sie natürlich im Rahmen des ersten Gespräches in meiner Kanzlei.

Rechtsschutz

Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt im geeigneten und vom Versicherungsumfang umfassten und fehlenden Recht Suchenden finanziell. Wir empfehlen den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bei einem klassischen Rechtsschutzversicherer und auch getrennt von den übrigen Versicherungen. Es kann häufig zu Streitfällen auch mit der eigenen Versicherung kommen, sodass hier möglicherweise eine Interessenkollision zumindest angenommen werden kann. Die klassischen Bereiche sind Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und teilweise auch Strafrecht, die Versicherer anbieten. Sie sollten sich gut beraten lassen und vielleicht Ihr Anforderungsprofil an eine Rechtsschutzversicherung durch einen Anwalt festlegen lassen. Die Rechtsschutzversicherer vereinbaren auch gerne eine Selbstbeteiligung. Diese müssen Sie dann selbst beim Anwalt entrichten. Es empfiehlt sich auch mit einer Deckungsanfrage vorab zu klären, ob die Rechtsschutzversicherung Ihnen hilft.

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