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Erbrecht

Erbrecht

Das Erbrecht ist das durch Art. 14 Absatz 1 Grundgesetz (GG) gesicherte Recht des Einzelnen zu erben oder zu vererben. Dieses Rechtsgebiet ist ein Teilgebiet des bürgerlichen Rechts und wird im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

So unangenehm der Gedanke an den Erbfall, wegen des eigenen Todes oder dem eines nahen Angehörigen auch sein mag, können viele Probleme vermieden werden, wenn man sich früh mit dem Eintritt dieses Falles beschäftigt. Denn häufig tauchen nach dem Eintritt des Erbfalles Probleme auf, an die der Erblasser und die Erben zu Lebzeiten des ersteren nicht gedacht haben. Diese Probleme können langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten auslösen und den Familienfrieden beeinträchtigen, welche verhindert werden können, in dem der Erbfall geregelt wird.

Treten jedoch Schwierigkeiten auf, gilt es gerade in diesen Fällen, im Rahmen der Interessen des Mandanten, möglichst sensibel mit der Angelegenheit und den Beteiligten umzugehen, um das wahrscheinlich ohnehin angespannte Verhältnis der Parteien untereinander zu schonen.

Unsere bisher bearbeiteten Fälle lassen die Behauptung zu, dass wir in der Vergangenheit im Umgang mit erbrechtlichen Problemstellungen zur Zufriedenheit unserer Mandanten und erfolgreich für ihre jeweilige Interessenlage gearbeitet haben. Dies gilt sowohl für unsere gerichtliche als auch außergerichtliche Tätigkeit.
Wir freuen uns schon jetzt darauf uns auch für Sie in gleichem Maße als Rechtsanwälte einzusetzen. Rufen Sie uns an!

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