mandare
Der Begriff stammt aus der Frühzeit und aus dem lateinischen Sprachgebrauch im Reich der Römer. Es heisst wörtlich übersetzt: “aus der Hand geben, beauftragen, befehlen” ! Der Mandant gibt aus der Hand und beauftragt. Wir nehmen diese Formulierung ernst und geben demjenigen, der uns beauftragt, volle Unterstützung. Der Anwalt ist gegenüber seinem Mandaten natürlich in erster Linie fachlich und juristisch verpflichtet. Allerdings ist auch die Betreuung des Menschen und eine ganzheitlich orientierte Beratung und Begleitung das Bestreben unseres Beistandes. Wir stehen an der Seite unseres Mandanten und wollen den uns erteilten Auftrag mit jeglichem Verständnis für Hingabe und Professionalität unseres Berufsstandes erfüllen!
Es geht um Ihr Recht!